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   BGH, 15.05.2001 - 3 StR 153/01   

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https://dejure.org/2001,3533
BGH, 15.05.2001 - 3 StR 153/01 (https://dejure.org/2001,3533)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2001 - 3 StR 153/01 (https://dejure.org/2001,3533)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2001 - 3 StR 153/01 (https://dejure.org/2001,3533)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Gefährliche Körperverletzung - Schwerer Raub - Verletzung materiellen Rechts - Einzelfreiheitsstrafe - Aufhebung des Schuldspruchs

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; WaffG § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a; ; StGB § 74 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 249 Abs. 1
    Irrtum über die Rechtswidrigkeit der Zueignung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.02.1999 - 3 ARs 1/99

    Begriff der "Waffe" und des "gefährlichen Werkzeuges" beim Schweren Raub

    Auszug aus BGH, 15.05.2001 - 3 StR 153/01
    War es Gasmunition, stellte die Pistole nur dann ein gefährliches Werkzeug dar, wenn beim Abfeuern das Gas durch den Lauf nach vorn ausgetreten wäre (BGHSt 45, 92, 93; BGH NStZ 1999, 301, 302; BGH, Urt. vom 25, April 2001 - 3 StR 533/00).
  • BGH, 11.05.1999 - 4 StR 380/98

    Waffe i.S.d. § 250 StGB

    Auszug aus BGH, 15.05.2001 - 3 StR 153/01
    War es Gasmunition, stellte die Pistole nur dann ein gefährliches Werkzeug dar, wenn beim Abfeuern das Gas durch den Lauf nach vorn ausgetreten wäre (BGHSt 45, 92, 93; BGH NStZ 1999, 301, 302; BGH, Urt. vom 25, April 2001 - 3 StR 533/00).
  • BGH, 25.04.2001 - 3 StR 533/00

    Diebstahl mit Waffen; Hilflosigkeit; Geladene Gaspistolen

    Auszug aus BGH, 15.05.2001 - 3 StR 153/01
    War es Gasmunition, stellte die Pistole nur dann ein gefährliches Werkzeug dar, wenn beim Abfeuern das Gas durch den Lauf nach vorn ausgetreten wäre (BGHSt 45, 92, 93; BGH NStZ 1999, 301, 302; BGH, Urt. vom 25, April 2001 - 3 StR 533/00).
  • BGH, 19.08.1998 - 3 StR 333/98

    Einordnung eines mit Platzpatronen geladenen Gas- und Schreckschussrevolvers in

    Auszug aus BGH, 15.05.2001 - 3 StR 153/01
    War die Pistole dagegen mit Platzpatronen aufmunitioniert, konnte sie nur durch eine für das Opfer gefährliche Art der Verwendung (zumindest Bedrohung in Nahdistanz) zu einem gefährlichen Werkzeug werden (s. etwa BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Waffe 2; BGH NStZ-RR 1999, 102 f.).
  • BGH, 26.11.1998 - 4 StR 457/98

    Schwerer Raub; Scheinwaffe; Schreckschußpistole; Verwenden eines gefährlicher

    Auszug aus BGH, 15.05.2001 - 3 StR 153/01
    War die Pistole dagegen mit Platzpatronen aufmunitioniert, konnte sie nur durch eine für das Opfer gefährliche Art der Verwendung (zumindest Bedrohung in Nahdistanz) zu einem gefährlichen Werkzeug werden (s. etwa BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Waffe 2; BGH NStZ-RR 1999, 102 f.).
  • BGH, 19.10.1999 - 1 StR 528/99

    Schwerer Raub; Subjektiver Tatbestand; Tatbestandsirrtum

    Auszug aus BGH, 15.05.2001 - 3 StR 153/01
    Denn der Täter, der irrtümlich annimmt, sich das weggenommene Geld zueignen zu dürfen, befindet sich in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum über die Rechtswidrigkeit der Zueignung (st. Rspr.; vgl. BGHSt 17, 87, 91; BGH NJW 1990, 2832; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 10).
  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 186/90

    Unzureichende gerichtliche Prüfung der Zueignungsabsicht trotz

    Auszug aus BGH, 15.05.2001 - 3 StR 153/01
    Denn der Täter, der irrtümlich annimmt, sich das weggenommene Geld zueignen zu dürfen, befindet sich in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum über die Rechtswidrigkeit der Zueignung (st. Rspr.; vgl. BGHSt 17, 87, 91; BGH NJW 1990, 2832; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 10).
  • BGH, 12.01.1962 - 4 StR 346/61

    Moos raus ! - §§ 16, 17 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 249 StGB, Zueignung

    Auszug aus BGH, 15.05.2001 - 3 StR 153/01
    Denn der Täter, der irrtümlich annimmt, sich das weggenommene Geld zueignen zu dürfen, befindet sich in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum über die Rechtswidrigkeit der Zueignung (st. Rspr.; vgl. BGHSt 17, 87, 91; BGH NJW 1990, 2832; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 10).
  • OLG Zweibrücken, 11.12.1989 - 1 Ss 100/89
    Auszug aus BGH, 15.05.2001 - 3 StR 153/01
    Ob das Ventilrad so beschaffen war, daß es tatsächlich ohne weiteres als Schlagring im Sinne des § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WaffG (s. dazu auch OLG Zweibrücken MDR 1990, 1039) oder als sonstiges gefährliches Werkzeug bezeichnet werden kann, lassen die Feststellungen mangels näherer Beschreibung des Gegenstandes ebenfalls nicht hinreichend erkennen.
  • BGH, 19.09.2001 - 2 StR 240/01

    Schwerer Raub; Erpressung (Grunddelikt zum Raub); Sichbemächtigen;

    War die Pistole dagegen mit Platzpatronen geladen, wurde sie durch die hier festgestellte gefährliche Art der Verwendung zu einer Bedrohung unmittelbar am Kopf des Kindes zu einem gefährlichen Werkzeug, so daß auch dann die Qualifikation des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB erfüllt ist (vgl. BGH, Beschl. vom 15. Mai 2001 - 3 StR 153/01; BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Waffe 2; BGH NStZ-RR 1999, 102 f. jew. m.w.N.).
  • BGH, 15.12.2021 - 6 StR 312/21

    Mord (Mordmerkmale: Heimtücke, niedrige Beweggründe; Vorsatz); Erpressung

    Entsprechendes gilt für das Tatbestandsmerkmal der Rechtswidrigkeit der Zueignung beim Tatbestand des Raubes im Sinne des § 249 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2001 - 3 StR 153/01).
  • BGH, 23.07.2008 - 5 StR 46/08

    Schwerer Raub (Absicht rechtswidriger Zueignung: Tatbestandsirrtum bezüglich

    Der Angeklagte W. hat sich entgegen der Annahme des Landgerichts nicht in einem Tatbestandsirrtum betreffend die Rechtswidrigkeit der Zueignung befunden (vgl. BGHSt 17, 87; BGH, Beschluss vom 15. Mai 2001 - 3 StR 153/01; BGH StV 2004, 207).
  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 402/10

    Absicht rechtswidriger Zueignung (versuchter schwerer Raub; versuchte schwere

    Entsprechendes gilt für das Tatbestandsmerkmal der Rechtswidrigkeit der Zueignung beim Tatbestand des Raubes im Sinne des § 249 StGB (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2001 - 3 StR 153/01).
  • VerfGH Bayern, 15.07.2019 - 76-VI-17

    Anspruch auf rechtliches Gehör

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs befindet sich ein Täter, der irrtümlich annimmt, sich eine weggenommene Sache zueignen zu dürfen, in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum (BGH vom 7.6.2005 - 3 StR 161/05 - juris Rn. 3 für die Wegnahme von Geld) hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der Zueignung (vgl. BGH vom 15.5.2001 - 3 StR 153/01 - juris Rn. 5; vom 18.7.2003 - 2 StR 239/03 - juris Rn. 3; Fischer, StGB, 65. Aufl. 2018, § 242 Rn. 31, 49 und § 16 Rn. 10, 14 ff.; Vogel in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl. 2010, § 242 Rn. 128, 130 f.; Bosch bzw. Sternberg-Lieben/Schuster in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 242 Rn. 45, 65 und § 16 Rn. 10 f.).
  • BGH, 18.07.2003 - 2 StR 239/03

    Vorsatz (Tatbestandsirrtum; Absicht rechtswidriger Zueignung); Raub (Wegnahme)

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs befindet sich ein Täter, der irrtümlich annimmt, sich das weggenommene Geld zueignen zu dürfen, in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum (vgl. BGHR StGB § 249 Zueignungsabsicht 10; BGHSt 17, 87, 91; BGH, Beschl. vom 19. Mai 1995 - 2 StR 197/95 - und vom 15. Mai 2001 - 3 StR 153/01).
  • BGH, 07.06.2005 - 3 StR 161/05

    Raub (Absicht rechtswidriger Zueignung; vermeintlicher Anspruch;

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs befindet sich ein Täter, der irrtümlich annimmt, sich das weggenommene Geld zueignen zu dürfen, in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum (vgl. BGHSt 17, 87, 90 f.; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 10; BGH, Beschl. vom 15. Mai 2001 - 3 StR 153/01 und vom 18. Juli 2003 - 2 StR 239/03).
  • BGH, 27.06.2001 - 3 StR 64/01

    Rechtswidrigkeit der Zueignung bei Raub oder Diebstahl

    Eine Konstellation, wie sie der Senatsentscheidung (Beschl. vom 15. Mai 2001 - 3 StR 153/01) zugrunde lag, ist hier nicht gegeben.
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